Das Förderprogramm „Digitalbonus Bayern“ geht in eine neue Runde und bietet kleinen Unternehmen in Bayern wieder die Möglichkeit, ihre Digitalisierungsprojekte und IT-Sicherheitsmaßnahmen finanziell fördern zu lassen. Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2027. Anträge sind ab sofort wieder möglich.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben und die geplante Maßnahme dort umsetzen. Als “kleines Unternehmen” gilt, wer weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigt und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro aufweist. Wichtig ist, dass es sich um ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Gewerbesteuergesetzes handelt.

Ausgeschlossen von der Förderung sind unter anderem freie Berufe, Apotheken, Krankenhäuser, landwirtschaftliche Betriebe (mit Ausnahmen), von der Gewerbesteuer befreite Unternehmen sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung oder in Insolvenz.

Was wird gefördert?

Der Digitalbonus Bayern unterstützt zwei zentrale Bereiche:

  1. Digitalisierung: Hierunter fallen die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von digitalen Produkten, Dienstleistungen und Prozessen.
  2. IT-Sicherheit: Gefördert werden Maßnahmen zur Einführung oder Verbesserung von IT-Sicherheitsprozessen im Unternehmen.

Förderumfang und -varianten

Unternehmen haben die Möglichkeit, während der Programmlaufzeit jeweils einen Antrag pro Förderbereich zu stellen. Dabei können sie zwischen zwei Varianten wählen:

  1. Digitalbonus Standard:
    • Zuschuss von bis zu 7.500 Euro
    • Fördersatz bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben
  2. Digitalbonus Plus:
    • Zuschuss von bis zu 30.000 Euro
    • Fördersatz ebenfalls bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben

Der Digitalbonus Plus zielt auf besonders innovative Projekte ab, etwa im Bereich künstlicher Intelligenz, intelligenter Robotik oder moderner Simulationsmethoden. Für diese Variante ist eine detaillierte Beschreibung des Innovationsgehalts erforderlich.

Antragsverfahren

Unternehmen können während der gesamten Laufzeit des Förderprogramms (01.07.2024 – 31.12.2027) je einen Antrag pro Förderbereich stellen. Anträge sind über das Online-Antragsformular bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen.

Nach der Antragstellung erfolgt eine Prüfung durch die Bezirksregierung. Bei positiver Entscheidung wird ein Zuwendungsbescheid erteilt. Nach Durchführung der geförderten Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis einzureichen, auf dessen Basis die Auszahlung des Zuschusses erfolgt.

Wichtig: Mit den Maßnahmen darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheid begonnen werden.

Beispiel: Digitalisierung der Buchhaltungsprozesse

Im Rahmen des Förderprogramms können eine Reihe von Digitalisierungsprojekten umgesetzt werden, wie z.B. die Digitalisierung der Buchhaltung. Diese vorbereitende Digitalisierung schafft zudem eine solide Basis für die reibungslose Integration der ab 2025 verpflichtenden E-Rechnung und optimiert gleichzeitig die gesamte Finanzabteilung.

Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Transformationsprozess in Verbindung mit der Förderung. Unser Team begleitet Sie von der ersten Analyse über die Auswahl geeigneter Softwarelösungen bis hin zur Implementierung und Schulung Ihrer Mitarbeitenden. Schreiben Sie uns über das Kontaktformular.