GoBD-
Verfahrensdokumentation

Schnell, kompetent und verlässlich für Sie da

GoBD-Verfahrensdokumentation

Eine lückenlose Verfahrensdokumentation ist für jedes steuerpflichtige Unternehmen Pflicht – dennoch verfügen nur die wenigsten über eine vollständige Dokumentation. Dabei ist es wichtig, dass Ihre Geschäftsprozesse im Falle einer Betriebsprüfung transparent und nachvollziehbar dokumentiert sind.

Unser erfahrenes Team unterstützt Sie bei der Erstellung und Umsetzung von Verfahrensdokumentationen, damit Sie auf der sicheren Seite sind, wenn es um die Einhaltung der GoBD-Vorgaben geht. So sind Sie im Falle einer Betriebsprüfung bestens vorbereitet und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Wir kennen die Anforderungen kleiner und mittlerer Unternehmen und bieten maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Branche. So können Sie sicher sein, dass Sie effizient und sicher arbeiten und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

GoBD-konforme Verfahrensdokumentation

Als steuerpflichtiges Unternehmen sind Sie zur Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD) verpflichtet.

Eine zentrale Anforderung der GoBD ist die Erstellung einer vollständigen Verfahrensdokumentation, die die Nachvollziehbarkeit Ihrer digitalen Daten sicherstellt.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie eine vollständige Verfahrensdokumentation haben oder Unterstützung bei der Erstellung benötigen, sind wir für Sie da. Nachfolgend beantworten wir häufig gestellte Fragen:

I. Wozu brauche ich eine Verfahrensdokumentation?

Seit dem 1. Januar 2015 gelten die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“, kurz GoBD. Sie legen fest, wie Unternehmen ihre Finanzbuchhaltung führen und aufbewahren müssen, um eine ordnungsgemäße und nachvollziehbare Buchführung zu gewährleisten und sind für alle steuerpflichtigen Unternehmen verbindlich.


Eine wichtige Voraussetzung für die Einhaltung der GoBD ist eine umfassende und detaillierte Verfahrensdokumentation. Nach den GoBD müssen alle im Unternehmen elektronisch erzeugten Dokumente zwingend elektronisch archiviert und entsprechend dokumentiert werden. Darüber hinaus benötigen bargeldintensive Unternehmen eine Verfahrensdokumentation für die Kassenführung.


Im Falle einer Betriebsprüfung sind die GoBD auch wichtig, um nachweisen zu können, dass die Finanzbuchhaltung ordnungsgemäß und nachvollziehbar geführt wurde. Der Betriebsprüfer wird die Dokumentation genau unter die Lupe nehmen und prüfen, ob alle Vorschriften eingehalten wurden. Fehlt die Verfahrensdokumentation oder ist sie unzureichend, kann die Buchführung verworfen werden. Die Prüfer sind in diesem Fall berechtigt, Schätzungen vorzunehmen oder steuerliche Sanktionen zu verhängen.

II. Welche Vorteile habe ich als Unternehmen davon?

Zunächst erfüllen Sie mit der Erstellung Ihrer individuellen Verfahrensdokumentation bestehende gesetzliche Verpflichtungen.

 

Darüber hinaus können Sie mit der Analyse und Dokumentation Ihrer unternehmensinternen Prozesse zusätzlich Ihr Unternehmen auf Effizienz und Sicherheit prüfen.

 

So finden Sie Ansätze, was Sie möglicherweise noch verbessern können:

 

  • Erfüllen die bestehenden organisatorischen und technischen Abläufe die gesetzlichen Anforderungen (z. B. GoBD, Datenschutz)?
  • Werden Arbeiten doppelt oder sogar dreifach erledigt?
  • Ist das unternehmensinterne Know-how allen Mitarbeitern zugänglich und für alle schnell abrufbar?
  • Ist mein Betrieb sicher vor Cyberangriffen oder gibt es Sicherheitslücken?

 

Diese und viele andere unternehmensinterne Fragen können Sie unter die Lupe nehmen. Die schriftliche Dokumentation führt nachhaltig zu mehr Transparenz in Ihrem Unternehmen.

III. Bestandteile einer Verfahrensdokumentation

  • Prozessbeschreibung
  • Datensicherungskonzept
  • Betriebsdokumentation
  • Historisierung
  • Internes Kontrollsystem
  • Systemdokumentation
  • Anwenderdokumentation

IV. Mit welchem Zeitaufwand ist zu rechnen?

Da kein Unternehmen dem anderen gleicht, gibt es keine Verfahrensdokumentation von der Stange. Der Umfang hängt u.a. von der Unternehmensgröße, der Branche und dem vorhandenen Digitalisierungsgrad sowie der Verfügbarkeit von Informationen ab. Bei entsprechender Planung ist der Aufwand jedoch gut kalkulierbar.


Vereinbaren Sie noch heute einen Termin, um Ihre individuelle Prozessdokumentation zu erstellen. Unsere Expertinnen und Experten bringen Ihr Unternehmen auf GoBD-Kurs.

V. Zu welchen Themen kann mich die ITTARO noch beraten?

  • Tax Compliance Management System (CMS): Für größere Unternehmen kann es sinnvoll sein, neben der Verfahrensdokumentation ein vollständiges CMS einzurichten.
  • Internes Kontrollsystem (IKS): Die Verletzung steuerlicher Pflichten kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Geschäftsführung, Vorstand und Leiter der Steuerabteilung haften dabei oft persönlich. Mit einem steuerlichen Internen Kontrollsystem (Steuer-IKS) lassen sich die Haftungsrisiken für Führungskräfte minimieren. Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung eines IKS.
  • Kasse: Bei der Verfahrensdokumentation spielen auch vorgelagerte Systeme eine wichtige Rolle. Wir beraten Sie zu den Anforderungen an Ihr Kassensystem und den damit verbundenen Aufzeichnungspflichten.
  • Ersetzendes Scannen: Sobald Sie eine Verfahrensdokumentation vorweisen können, müssen Sie Ihre Papierbelege nicht mehr 10 Jahre aufbewahren, sondern können diese vernichten. Dadurch sparen Sie Lagerkosten. Wir beraten Sie gerne, was dabei zu beachten ist.
  • Notfallordner: Ein plötzlicher Unfall, eine plötzliche Krankheit – ist Ihr Unternehmen noch handlungsfähig? Ein Notfallordner kann helfen. Wir kennen die Details.
  • Datenschutz: Die Anforderungen an den Datenschutz steigen ständig. Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Strafen. Wir beraten Sie gerne, um die datenschutzrechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
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