Wirtschaftsidentifikationsnummer ab Herbst 2024
Ab Herbst 2024 wird für alle Unternehmen und Freiberufler in Deutschland eine neue Identifikationsnummer eingeführt – die Wirtschaftsidentifikationsnummer (W-IdNr.). Die bundeseinheitliche Kennung soll Verwaltungsprozesse vereinfachen und die Datenkonsistenz erhöhen. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Eckpunkte der bevorstehenden Einführung zusammengefasst.
Wer bekommt eine W-IdNr.?
Die neue W-IdNr. erhalten sämtliche natürliche und juristische Personen, die in Deutschland wirtschaftlich tätig sind. Das betrifft Unternehmen aller Rechtsformen, Einzelunternehmer, Freiberufler und ähnliche Gewerbetreibende. Wer mehreren unterschiedlichen wirtschaftlichen Tätigkeiten nachgeht, dem werden entsprechend mehrere separate W-IdNrn. zugeteilt.
Stufenweise Vergabe ohne Antrag
Die Vergabe der W-IdNrn. erfolgt zentral durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf Anforderung der jeweils zuständigen Finanzbehörde. Ein separater Antrag durch die Unternehmen ist nicht notwendig. Aufgrund des großen Umfangs wird die Zuteilung in mehreren Stufen vorgenommen. Über den Zeitplan werden die Betroffenen rechtzeitig informiert.
Aufbau der W-IdNr.
Die W-IdNr. setzt sich aus dem Kürzel „DE“ für Deutschland sowie neun Ziffern und einem fünfstelligen Unterscheidungsmerkmal zusammen, z.B. „DE976853412-00001“. Letzteres dient der Zuordnung zu einzelnen Betrieben, Betriebsstätten oder Tätigkeitsfeldern eines Unternehmens.
Anwendungsbereiche der W-IdNr.
Die W-IdNr. wird primär für das Besteuerungsverfahren genutzt, findet aber auch im neuen Unternehmensbasisdatenregister Anwendung. Dieses soll eine zentrale Datendrehscheibe für behördenübergreifende Unternehmensstammdaten bilden.
Durch die einheitliche W-IdNr. müssen Unternehmen ihre Stammdaten künftig nur noch einmal melden. Mehrfachmeldungen an verschiedene Register werden überflüssig (Once-Only-Prinzip). Auch der Datenaustausch zwischen Behörden soll so deutlich erleichtert werden.
Registerführung und Stammdatenübermittlung
Die W-IdNr. stellt die Grundlage für die Identifikation im Unternehmensbasisdatenregister dar. Das Statistische Bundesamt wird als registerführende Stelle fungieren. Die Erstbefüllung mit Stammdaten erfolgt über das BZSt. Dieses ist auch für die kontinuierliche Datenaktualisierung verantwortlich.
Mit der Wirtschaftsidentifikationsnummer steht eine vielversprechende Vereinfachung für Unternehmen und Verwaltungen bevor. Durch die zentrale Stammdatenhaltung wird ein effizienterer Datenaustausch und weniger Bürokratie möglich. An der neuen W-IdNr. führt für die betroffenen Unternehmen jedoch kein Weg vorbei.